Die individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen den AGB vor. Die AGB gelten als grundsätzliche Regelungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Seit 2012 gilt in der Schweiz die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021). Diese Verordnung stützt sich auf das Konsumenteninformationsgesetz (SR 944.0) und regelt die Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft bei Rund- und Rohhölzern sowie bestimmten Holzprodukten aus Massivholz. Ziel der Deklarationspflicht ist es, die Transparenz für Konsumenten so zu erhöhen, dass sie bewusste Kaufentscheidungen treffen können.
Bei Fragen über die exakte Holzherkunft von unserem Massivholz geben wir Ihnen gerne Auskunft.